FÖRDER- UND ZUSCHUSSPROGRAMME

Einbruchhemmende Maßnahmen werden z.B. vom Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Die Förderung ist abhängig von der Wohneinheit und von der Investitionssumme – dazu zählen Handwerks- und Materialkosten.

Darüber hinaus können Lohnkosten des Handwerksbetriebes steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 20 % der Lohnkosten für Handwerksleistungen (von max. € 6.000,-) können direkt von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet: bis zu € 1.200,- sind direkt von der Steuer abzugsfähig.

Diese Maßnahmen werden gefördert:

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Sicherheitssysteme wie Bild- und Gegensprechanlagen oder Bewegungsmelder
  • Einbau energieeffizienter Fenster

Geplant ist ein neuer Steuerbonus ab 2020: 20 % Erstattung bei energetischer Sanierung

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 einen neuen, attraktiven Steuerbonus – alternativ zur KfW-Förderung. Damit können 20 Prozent Ihrer Aufwendungen, verteilt über drei Jahre, von der Steuerschuld abgezogen werden. Gefördert werden Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen.

Weitere aktuelle Informationen zu den Themen:

www.kfw.de
www.foerderdata.de
www.energiewelt.de
www.umweltbundesamt.de
www.dega-akustik.de
www.neue-fenster-sparen-geld.de
www.window.de
www.energie-fachberater.de

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